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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mädler Werbeagentur GmbH, Dresdener Chaussee 98, 03130 Spremberg, Telefon 03565-3866610

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der mädler Werbeagentur GmbH (weiter Agentur genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen.

1.2 Die hier aufgeführten Bedingungen gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 An ihr schriftliches Angebot ist die Agentur nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann die Agentur ganz oder teilweise, z. B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Sofern die Agentur die Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist sie zum Vorbehalt des Widerrufs ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt.

2.2 Ein Vertrag kommt mit dem schriftlichen Vertragsabschluss, der schriftlichen Bestätigung des Angebots der Agentur oder mit dem schriftlich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zustande. Art und Umfang der Leistungen bestimmen sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Vertrag bzw. Angebot. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragspartner.

2.3 Zwischen dem Auftraggeber und der Agentur kommt ein Werkvertrag für kreativ/künstlerische Leistungen und für Werbemittelproduktion zustande. Für Beratungs- bzw. Eventleistungen wird ein Dienstvertrag abgeschlossen.

3. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Nutzungsrecht

3.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen durch den Aufraggeber vor. Die Agentur ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

3.2 Ein mit der Agentur abgeschlossener Werkvertrag für kreative Leistungen (Konzipieren, Gestalten, Texten) ist ein Urheberwerkvertrag, der auf das Einräumen von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist. Damit unterliegen alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Ausarbeitungen der Agentur dem Urheberrechtsgesetz.

3.3 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte und die Übergabe digitaler Daten gegen Entgelt. Damit werden keine Eigentumsrechte für den Auftraggeber begründet.

3.4 Werden im Vertrag keine Nutzungsrechte vereinbart, dann überträgt die Agentur die einfachen Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Dieser darf das Werk nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Die Agentur hat das Recht, eigene Verwertungshandlungen vorzunehmen oder weitere Nutzungsrechte einzuräumen.

3.5 Werden die Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als vereinbart genutzt, steht der Agentur die Differenz zwischen der Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu.

3.6 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Ausarbeitungen sowie deren digitale Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht verändert oder nachgeahmt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, Vertragsstrafe zu verlangen.

3.7 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

3.8 Die Agentur behält sich das Recht vor, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist.

3.9 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der an die Agentur übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, dann stellt er die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

4. Gewährleistung

4.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

4.2 Etwaige Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Bei berechtigten Ansprüchen ist der Agentur eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

4.3 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach den Gestaltungsarbeiten Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Haftung

5.1 Die Agentur haftet, sofern vertraglich nicht anders vereinbart und gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.2 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die Haftung der Agentur entfällt damit.

5.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen

6.1 Der Aufrageber zahlt der Agentur für das Werk/die Dienstleistung sowie für die Nutzungsrechte die vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

6.2 Produktionstechnisch bedingt können bei Druckerzeugnissen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage erfolgen. Die Mehrlieferung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.3 Der Rechnungsbetrag ist 20 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Evtl. zur Verfügung gestellte Nutzungsrechte gehen an die Agentur zurück.

7. Geheimhaltung

7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter, die Zugang zu diesen Informationen haben, sind entsprechend zu belehren.

7.2 Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände unbefugten Dritten nicht zugänglich. Mitarbeiter, die Zugang zu den Vertragsgegenständen haben, sind über das Urheberrecht der Agentur und die Geheimhaltungspflicht zu belehren.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sofern sich nichts anders vereinbart wird, ist Erfüllungsort der Sitz der Agentur.

8.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Formulierungen berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Derartige Formulierungen werden durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Cottbus.

Stand: Mai 2016